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Die reglementierten Revolver mit Zentralfeuerzündung der Streitkräfte „Kerneuropas“ (Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien sowie Niederlande, Belgien, Luxemburg und Schweiz) mit Einführungsjahr bis 1900

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Revolver: kurze Handfeuerwaffen, hinter deren Rohr sich ein starker, gußstählener Zylinder mit sechs Öffnungen oder Kammern befindet, jede von gleicher Weite mit der Seele des Laufes gebohrt und mit einem Zündkanal versehen. Der Zylinder wird durch das Aufziehen des Hahnes durch besondere Einrichtung des Schlosses so um seine Achse gedreht, daß sich eine Kammer genau an die hintere Lauföffnung anschließt. Nach dem Abrücken und dem Schusse bringt das neue Spannen des Hahnes die nächste Kammer vor den Lauf, so daß sämtliche Ladungen rasch hintereinander abgefeuert werden können.
So ist es nach einer Definition in der „Allgemeine deutsche Real-Encyklopäde für die gebildeten Stände“ aus dem Jahre 1867 zu lesen.