Sammelgebiet

Die geographische Ausprägung des Sammelgebietes geschah aufgrund des lokalen Bezuges des Antragstellers, dessen Heimat der deutschsprachige Raum ist. Die Einbeziehung Frankreichs und Italiens erfolgte aufgrund deren politischer Bedeutung im Europa des 19. Jahrhunderts und der innigen Wechselbeziehung zum deutschsprachigen Raum. Die Länder Belgien, Niederlande und Luxemburg waren oft Spielball in den Interessen der o. g. Nationen und mußten sich vor deren Machtinteressen schützen. Natürlich standen sie dennoch im engen kulturellen und technologischen Austausch mit diesen. Dies gilt auch für die Schweiz, auch wenn diese immer eine Sonderrolle innerhalb Europas eingenommen hat. Die Revolver der Länder Belgien und Luxemburg gehören aufgrund der geringen Truppenstärke der Armeen zu den selteneren Exemplaren die schwer zu erwerben und hochpreisig sind. Trotzdem wurden sie in das Sammelgebiet aufgenommen, da sie logisch dazugehören und ein Erwerb nicht unmöglich ist.

Das Sammelgebiet beschränkt sich auf Revolver mit Zentralfeuerzündung, da die Einführung der Metallpatronen, wie in Kapitel 1.2 beschrieben, die Revolver erst für die militärische Verwendung nutzbar machten. Als bestes System hierfür haben sich die Metallpatronen mit Zentralfeuerzündung durchgesetzt. Sitftfeuerpatronen waren in der Handhabung zu unsicher, da sie bei einem Sturz auf den Boden oder bei unsachgemäßen Transport sich selbst zünden konnten. Randfeuerpatronen hatten oft den Nachteil mangelnder Zuverlässigkeit , da die Zündmasse gleichmäßig über den ganzen Rand der Patrone verteilt sein musste, damit die Patrone in jeder Lage gezündet werden konnte und außerdem war die mangelnde Wiederverwertbarkeit den sparsamen Militärs ein Dorn im Auge. Somit konnte sich die Randfeuerpatronen nur bei sehr wenigen Militärrevolverkonstruktionen durchsetzen.

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